Allgemeine Geschäfts- Miet- und Servicebedingungen:



1. Gage
Die Gage zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer ist unmittelbar nach dem Auftritt an den Auftragnehmer oder eine von dem Auftragnehmer bevollmächtigte Person in bar (Bargeld) auszuzahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

2. Vertrag
Aufhebung und Änderung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Vertragskündigungen beider Vertragspartner haben bis zu 20 Tagen vor Veranstaltungstermin schriftlich zu erfolgen oder aber in Fällen der unabwendbaren Gewalt.

3. Schäden
Für Schäden durch Brand, Raub oder Vandalismus/Randalismus Blitzschaeden, Wasser- und Regenschaeden und deren Folgen haftet der Veranstalter/Auftraggeber im vollem Umfang. Für Schäden die durch Fremdequipment, wie z.B. vorhandene Licht- und Tonanlagen, Dekomaterial, Alutrusssysteme, Bühneteile, Treppen ect., Haftet der Veranstalter/Auftraggeber im vollem Umfang.

4. Übernachtung
Der Auftraggeber trägt Sorge für die Reservierung der Hotelzimmer in Hotels der Mittelklasse.

5. Anlage
Der Auftraggeber trägt Sorge für eine technische, einwandfreie elektrische Anlage am Veranstaltungsort und eine entsprechende Absicherung von min. 16A oder 32A. (Siehe sonstiges)

6. Mitschnitt
Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträger, insbesondere Videoaufzeichnungen vornehmen oder Film- oder Fernsehaufzeichnungen durchführen.

7. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung die zu zahlende Auftrittsgage / Miete vereinbart.
Weitere Schadenersatzansprüche sind damit ausgeschlossen.

8. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen.

9. Krankheit
Kann der vom Auftragnehmer beauftragte Künstler infolge von Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesen Vertrag. Der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Erkrankung durch ärztliches Attest innerhalb drei Tagen nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur durch
neue Vereinbarung zustande.

10. Terminverlegung
Eine Terminverlegung ist grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

11. Gagengeheimnis
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Konventionalstrafe.

13. Nebenabreden und Streichungen
Mündlich Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderung und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jeden Falle der Schriftform.                                                   Streichungen im Vertrag und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt. Punkt 13 kann nicht gestrichen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das Amtsgericht Hohenstein- Er. als Gerichtsstand vereinbart, soweit

a) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht
werden.
b) der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne der §§ 1 und 4 HGB
oder eine im§ 38, Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

15. Getränke
Für den Künstler sind zwei Freigetränke pro Stunde zur Verfügung zu stellen. Nicht davon betroffen sind Sekt, Wein und Spirituosen, soweit nicht anders in  Sonstiges angegeben.

16. Gebühren und Bewilligungen
Alle GEMA oder ähnliche Gebühren, sowie Darbietungs- und Tanzbewilligungen, KSK-Beiträge sind Angelegenheit des Auftraggebers.
Wiedergabemedien sind u.a. CompactDisc, mp3-Dateien über Laptop(Sicherungskopien) und Vinyl. Alle hierfür notwendigen GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

17. Open-Air Veranstaltungen
Für alle Veranstaltungen im Freien ist eine Überdachung in Form von Pavillons oder Zelten vom Veranstalter sicher zu stellen. Die Größe der Arbeitsfläche wird im Vertrag unter sonstigen Vorraussetzungen variabel angegeben. Bei Totalausfall der Veranstaltung aus Wettergründen gelten nachfolgende Regelungen:

a) Absage bis 24 h vor Veranstaltungsbeginn, 30 % der vereinbar-
ten Gage und /oder sofort verbindlicher Ersatztermin mit Vertrags-
abschluß.
b) Technik und Auftragnehmer sind 100 % Einsatzbereit vor Sound-
Check, 50% der vereinbarten Gage und sofort verbindlicher
Ersatztermin mit Vertragsabschluß. .
c) nach begonnener Veranstaltung, 100 % der vereinbarten Gage
(Vertrag wurde erfüllt)

Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und
Gesundheit der Künstler die Veranstaltung fortzuführen.

18. Miet- und Servicebedingungen:

Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen „Nitro Entertainment“, Patrick Tischendorf ( Vermieter genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (Mieter genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendungen. Von diesen allgemeinen Miet- und Servicebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen, Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. 2. Mietzeit und Mietgebühr, Dienstleistungspreise: Die Mietzeit wird nach Tagen ( wenn nicht anders vereinbart 12 Uhr bis 12 Uhr folgenden Tag) oder Wochen berechnet. Angefangene Tage Zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zur Rücklieferung ins Lager des Vermieters. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. 

Von einer Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter den Vermieter schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr richtet sich wenn nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für  Dienstleitung richten sich nach der jeweiligen gültigen Preisliste, wenn nicht anders vereinbart. 

18.2. Gebrauch der Mietsache: 

Der Mieter verpflichtet sich sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-  Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt, mit dem Ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten ( z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc. ) 

18.3. Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet für alle  Schäden ( z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höhere Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen. Leuchtmittelschäden werden dem Mieter nicht berechnet. 

18.4. Versicherung / Genehmigungen: 

Die Mietsache ist nicht versichert, es wird dem Mieter empfohlen, zu seinen lasten eine entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. 

18.5. Gewährleistung, Schadensersatz: 

Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und /oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine  Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der  Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. 

18.6. Stornierung: 

Bei Rücktritt des Mieters vom Miet- und Servicevertrag, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten den vereinbarten Gesamtpreis für Miete und Service fordern, bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich diese wie folgt: bis 30 Tage vor Miet- und/oder Servicebeginn 30% des Gesamtpreises, bis 14Tage 40%, bis 7 Tage 50%, bis 2 Tage 80% des Gesamtpreises. 

18.7. Lieferung: 

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Miet- und Servicevertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. 

18.8. Zahlungsbedingungen : 

Grundsätzlich ist die Miet- und/oder Servicegebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter bzw. bei Beginn der Serviceleistung fällig. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen, deren sofortige Rückgabe zu verlangen und sämtliche Serviceleistungen einzustellen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnung vom mehr als 7 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

18.9. Rückgabe der Mietsache: 

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der  Mietzeit unverzüglich den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weitere Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Verzichtet  der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfreie übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.


19. Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen bei Veranstaltungen

Die Veranstaltungsbedingungen hängen zu der jeweiligen Veranstaltung im Einlassbereich aus. Diese können vor dem betreten der Veranstaltung eingesehen werden.

Eine Verallgemeinerung ist bei der Vielzahl der unterschiedlichen Veranstaltungscharakteren nicht möglich.


20. Erstattungen / Umtausch von Veranstaltungstickets

Kartenrücknahme und Umtausch, sowie Versand per Nachnahme sind nicht möglich. 

Dem Kunden abhanden gekommene, entwendete oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. 

Wenn die Veranstaltung durch höhere Gewalt ausfällt oder abgebrochen werden muss, besteht kein Anspruch 

auf Erstattung.



20.1.Geltungsbereich

Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“) zu Veranstaltungen 

von Nitro Entertainment(im Folgenden „Veranstalter“ genannt), 

sowie der Besuch derVeranstaltungen selbst unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(im Folgenden „ATGB“ genannt). Mit dem Erwerb eines Tickets bzw. dem Betreten des

Veranstaltungsgeländes erkennt der Käufer bzw. Besucher (nachstehend im Text Zuschauer

und Besucher genannt) diese ATGB als verbindliche Vertragsgrundlage für den Ticketerwerb

bzw. den Besuch der Veranstaltung an. Tickets können über die autorisierten

Vorverkaufsstellen oder von dem Veranstalter per E-Mail, Telefax, Telefon, Post oder über

die Website online unter www.nitro-entertainment.de bzw. den Abendkassen vor Ort erworben werden.


20.2.Vertragsschluss

Die Ankündigung der Veranstaltung auf der Website stellt keinen verbindlichen Antrag auf

den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche

Aufforderung, über die Website Tickets zu bestellen. Dasselbe gilt für die Ankündigung der

Veranstaltung in anderen Medien.


20.3. Reklamationen / Rücknahme / Erstattung

A) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden keine

Anwendung auf die über die Website erworbenen Tickets. Es besteht insbesondere kein

Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden.

B) Der Kunde wird gebeten, die Tickets unverzüglich nach ihrem Zugang auf Richtigkeit im

Hinblick auf Anzahl, Preise, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen und

ggf. bestehende Mängel dem Veranstalter umgehend schriftlich, per E-Mail oder auf dem

Postweg an die Kontaktadresse mitzuteilen.

C) Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn die Ausstellung ist

durch den Veranstalter fehlerhaft erfolgt. Dem Kunden abhanden gekommene, entwendete

oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet.

D) Wird eine Veranstaltung wegen eines unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden

Ereignisses bzw. höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen abgesagt bzw. abgebrochen,

besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Wird eine Veranstaltung aus

Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat, so erhält der Kunde den

Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets beim Veranstalter bzw. bei der

Vorverkaufsstelle, bei der das Ticket erworben wurde, zurück. Bearbeitungs – und

Versandgebühren werden nicht zurückgezahlt.

E) Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten Tickets ihre

Gültigkeit. Bei einer örtlichen Verlegung hat der Kunde Anspruch auf einen gleichwertigen

Platz. (Sitzplätze)

20.3. Foto- und Videoaufnahmen

Es ist nicht gestattet Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen oder zu verwenden. Einzig vom Veranstalter

beauftragte Fotografen haben eingeschränkte Rechte.